AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Unternehmensberater

Juni 2019

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SICHERHEITSGEWERBE/ BEWACHUNG

  • Grundsatz

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle von der Wattenburg GmbH im Bewachungsgewerbe abgeschlossenen Verträge. Ein Abgehen davon bedarf der Schriftform.

  • Auftragserteilung

Die Auftragserteilung hat in Schriftform zu erfolgen und ist ab Zusendung der Auftragsbestätigung für das Bewachungsunternehmen verbindlich. Änderungen der Verträge sind nur schriftlich möglich und bedürfen der Zustimmung des Bewachungsunternehmens.

  • Kündigung

Bei unbestimmter Vertragsdauer ist eine beiderseitige Vertragsauflösung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats in Schriftform möglich.

  • Storno

Eine Stornierung ist nur aus wichtigem Grund (Absage der Veranstaltung, Tod des Auftraggebers, Kriegsfall) möglich und ist sofort dem Sicherheitsunternehmen mitzuteilen. Als Stornogebühr werden 30 % der Auftragsumme (exkl. MWST.) in Rechnung gestellt.

  • Auftragserfüllung

Die Auftragserfüllung seitens der Wattenburg GmbH erfolgt durch geschultes Personal. Diese Schulungen erfolgen firmenintern, durch öffentliche Institutionen und Fremdfirmen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird ihm ein Nachweis über den konkreten Ausbildungsstand der bei ihm eingesetzten Mitarbeiter ausgehändigt.

  • Mitbewerber

Es ist dem Auftraggeber verboten, Mitarbeiter der Wattenburg GmbH abzuwerben oder weiter zu vermitteln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das eingesetzte Personal während des aufrechten Vertragsverhältnisses und zwei Jahre nach dessen Beendigung nicht selbst oder durch Dritte für Bewachungszwecke zu beschäftigen. Bei einem Verstoß ist er verpflichtet, die zehnfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe an die Wattenburg GmbH zu bezahlen. Darüber hinaus wird die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht ausgeschlossen.

  • Beanstandung

Sollten bei der Auftragserfüllung Mängel festgestellt werden, so sind diese der Firmenleitung sofort anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Meldung können aus solchen Beanstandungen keine Rechte geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen, wenn erhebliche Mängel (solche, die den Vertragszweck stören) auftreten, er diese schriftlich der Firmenleitung meldet, und nicht innerhalb von sieben Tagen Abhilfe geschaffen wird.

  • Haftung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Wattenburg GmbH als Mitversicherten in bestehende Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen aufzunehmen.

  • Haftungsausschlüsse

Alle Schäden und Schadensersatzansprüche müssen binnen fünf Tagen ab Kenntnis bei der Firmenleitung schriftlich angezeigt werden, und im Falle der Ablehnung durch das Bewachungsunternehmen oder dessen Versicherungsgesellschaft binnen drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Widrigenfalls erlischt der Haftpflichtanspruch. Das Bewachungsunternehmen haftet nicht für indirekte Schäden (Einkommensausfälle, Ausfälle der Produktion, reine Vermögensschäden) und für Schadensersatzansprüche Dritter.

  • Entgelt

Das Entgelt für die in Anspruch genommenen Dienste ist sofort nach Rechnungslegung fällig. Im Verzugsfall sind 12 % p.a. Verzugszinsen und € 15,– pro Mahnung ab dem auf das Rechnungsdatum folgenden siebenten Werktag zu bezahlen.

  • Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Innsbruck.